Zwar ist Asbest seit 1990 verboten, doch vier von fünf Gebäuden in der Schweiz wurden zuvor gebaut. Bei Sanierungen und Renovationsarbeiten können die Fasern freigesetzt werden, was für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gravierende Folgen haben kann.

Veröffentlicht im Suissetec Magazin (Dezember 2015):

Artikel auf Seite 23 im E-Magazin:

Bild: Suva