Wer einen Umbau oder Neubau realisiert, denkt vor allem an Themen wie Design, Komfort oder Funktionalität. Damit beschäftigt man sich natürlich viel lieber als mit Sicherheitsaspekten. Wer das trotzdem tut, kann eine einmalige Gelegenheit wahrnehmen, sich viel Ärger zu ersparen.

Besonders ältere, historische Gebäude werden heutigen Sicherheitsvorschriften nicht mehr unbedingt gerecht. Das kann Kopfzerbrechen bereiten. Sicherheitsmassnahmen, die sich unter den gegebenen Umständen überhaupt realisieren lassen, sind zudem häufig ziemlich teuer. Betriebe, die sich für einen Neu- oder Umbau entscheiden, erhalten dadurch die Chance, sich dieses Kopfzerbrechen verhältnismässig leicht vom Hals zu schaffen.

Aspekt 1: Brandschutz

In der Schweiz brennt es mehr als 20‘000 Mal im Jahr. Ein solcher Brand kann Kosten in Millionenhöhe verursachen. Die reinen Sachschäden werden von den Versicherungen getragen. Darin nicht enthalten ist jedoch der Betriebsausfall, der eine Weile dauern und die Existenz des Betriebs gefährden kann. Und werden Menschen oder Tiere verletzt oder sterben, wiegt das noch viel schwerer.

Als Betreiber eines Hotels oder eines Restaurants ist man für den Brandschutz verantwortlich. Das heisst, man muss sich um Dinge kümmern wie Brandschutzkonzepte, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Löscheinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtungen und vieles mehr. Die relevanten Vorschriften umfassen verschiedene Gesetze, Verordnungen, Reglements, Weisungen, Normen, Richtlinien, Erläuterungen und Arbeitshilfen. Sie sind bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen erhältlich. Aber sie bieten keine Patentrezepte. Jeder Betrieb muss ein eigenes Brandschutzkonzept massschneidern, das eine optimale Lösung für die individuellen Gegebenheiten bietet. Das ist nicht unbedingt die Kernkompetenz eines Gastronomen. Dennoch führt kein Weg daran vorbei. Brandschutz ist Polizeirecht, es geht um den Schutz von Leib, Leben und Gesundheit. Wer seiner Verantwortung diesbezüglich nicht nachkommt kann nach einem Ereignis verurteilt werden. Werden bei einer Überprüfung Mängel festgestellt, drohen Prämienzuschläge, Nutzungseinschränkungen oder sogar der Entzug der Betriebsbewilligung.

Ein Beispiel, das diese Verantwortungen und möglichen Folgen gut aufzeigt, ist das Restaurant Neue Waid in Zürich. Es fiel im Juni 2004 einem verheerenden Brand zum Opfer. Eine Serviceangestellte entsorgte zwei mit Zigarettenstummeln gefüllte Aschenbecher in ein Kunststofffass. Ein Metallgefäss gab es nicht. Der Schaden belief sich auf fast sechs Millionen Schweizer Franken. Neben der Serviceangestellten stand auch der Geschäftsführer vor Gericht. Das Restaurant musste komplett neu aufgebaut werden. Während diesen 399 Tagen sicherte ein Zeltrestaurant im Kastaniengarten des Restaurants das Überleben des Betriebes.

Aspekt 2: Fluchtwege und Notausgänge

Wenn es brennt, aber auch in vielen anderen Situationen, müssen Gäste und Mitarbeitende das Gebäude schnellstmöglich verlassen können. Dafür braucht Fluchtwege, die frei begehbar und gekennzeichnet sind und es braucht Notausgänge, die stets gegen aussen offen sind. Leider geschehen hier in der Praxis unheimlich viele Fehler. Fluchtwege sind durch Material oder Leergut versperrt, Notausgänge sind verschlossen oder zugeparkt, Fluchtpläne sind falsch oder unübersichtlich und die Sicherheitsbeleuchtungen, die den Weg nach draussen weisen, fehlen oder sind defekt. Letztere gibt es übrigens in verschiedenen Versionen und Preisklassen – in welchem Fall es welche Ausführungen braucht, kann oft nur ein Experte oder die Feuerpolizei beantworten.

Gemäss Brandschutznorm der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) müssen Flucht- und Rettungspläne angebracht werden, wenn sie die Sicherheit von Menschen in einem Gebäude verbessern können. In einem Restaurant oder Hotel sind sie ein Muss. Verschiedene Normen geben zwar über die Gestaltung und zwingende Informationen Auskunft, aber sie lassen auch viel Spielraum, der für einige Fehler sorgen kann. Der Grundsatz sollte lauten: einfach, nachvollziehbar, korrekt und zuverlässig, damit die Pläne auch im Notfall verständlich bleiben, Panik verhindern und schnellstmöglich in Sicherheit führen. Intensiv darum gekümmert hat sich das Zürcher Konzept-Hotel The Flag. «Wir sind technisch sehr modern ausgerüstet», sagt Oliver Elsässer, Operations Manager von The Flag. «Es gibt hier ein automatisches Check-in-Terminal, weshalb wir die Rezeption an Wochenenden nicht während 24 Stunden besetzen müssen. Doch umso mehr müssen wir uns auf die Flucht- und Rettungspläne verlassen können, damit jeder Gast im Notfall seinen Weg nach draussen findet.» Das Hotel öffnete seine Tore im Sommer 2013, nachdem das Gebäude eine Gesamtsanierung erfuhr. Den Umbau nutzte man, um sich auch diesem Thema anzunehmen. The Flag zog die Unterstützung eines externen Anbieters bei, der sich um fast alles kümmerte: von der Bedarfsanalyse und Konzeption über die Gestaltung bis zur Lieferung und Montage der Pläne. «Es ist wichtig, sich in solchen Fragen in den Händen von ausgewiesenen Profis zu wissen», sagt Elsässer.

Aspekt 3: Einbruchschutz

Der Weg nach draussen soll also frei sein. Gleichzeitig gibt es aber Menschen, die am liebsten möglichst ungehindert in das Gebäude hinein möchten. Gegen diese ungebetenen Gäste braucht es ein Konzept zum Einbruchschutz und das geht weit über Themen wie Notausgänge hinaus.

Ein Einbruchschutzkonzept ist für ein Gasthaus eine knifflige Angelegenheit. Bevor es sich um die passenden Lösungen kümmern kann, muss es Grundsatzfragen klären. Zum Beispiel: wollen wir das Gebäude videoüberwachen? Welchen Eindruck macht das auf die Gäste? Soll es eine Eingangskontrolle geben? Dürfen Besucher von Gästen mit auf das Zimmer? Erst wenn solche Fragen beantwortet sind, lässt sich ein passendes Sicherheitskonzept entwickeln. Und erst dann kommen Themen wie Safes im Zimmer ins Spiel oder die Frage, ob man Badges, Schlüssel oder allenfalls sogar das Smartphone des Gastes für den Zugang zum Hotelzimmer nutzen möchte. Die Palette an Produkten ist dann sehr breit. Design, Ästhetik und die Art der Gäste spielen häufig eine Rolle. Der Schlüssel, in Traditionshäusern noch oft genutzt, ist ein Symbol und ein Vertrauensbeweis des Hotels an seinen Gast. Eine Schlüsselkarte kann als Werbeträger dienen, das Cash-Handling vereinfachen, zusätzlich die Parkhauszufahrt oder den Zutritt ins Spa ermöglichen und bei einem Verlust leicht gesperrt und ersetzt werden. Business-Hotels setzen eher auf solche Varianten. Und es geht sogar noch elektronischer: Das Öffnen von Türen mit dem Smartphone, ohne Kompromisse bei der Sicherheit eingehen zu müssen. «Smartphones sind ein zentraler Bestandteil des heutigen Lebenswandels», sagt Hagen Zumpe, Marketing DACH der Salto Systems GmbH. «Indem man die Prozesse in einem Hotel diesem Umstand anpasst, wird das Haus als modern und gastfreundlich wahrgenommen. Und je mehr Gäste solche mobilen Schlüssel verwenden, desto weniger Geld müssen Hotels in Keycards investieren.»

Aspekt 4: Naturgefahren

Hat man diese Aspekte alle gemeistert, bleibt manchmal die Natur unser Meister. Die aktuellen Felsstürze im bündnerischen Bondo zeigen uns das einmal mehr eindrücklich auf. Es wird nicht das letzte Ereignis dieser Art gewesen sein. Und die Auswirkungen könnten sogar noch verheerender sein. Gegen Naturgefahren gibt es zwar Versicherungen, doch verhält es sich hier ähnlich wie bei einem Brand: «Viele indirekte Schäden, die sehr hoch sein können, sind durch solche Versicherungen nur teilweise gedeckt», sagt Dr. Thomas Egli, Geschäftsführer der Egli Engineering AG. «Es braucht also auch eine gesunde Portion Eigenverantwortung. Doch dazu muss man um die Gefährdung wissen.» Gibt es Lawinen, Murgänge, Erdrutsche, Steinschläge, Felsstürze, Waldbrände, Hochwasserlagen oder Stürme und Hagel? Die Gefahrenkarten für Siedlungsgebiete können helfen. «Sie zeigen, wo Siedlungen von welchen Naturgefahren bedroht sind und welche noch nicht besiedelten Zonen nicht oder nur unter Auflagen bebaut werden dürfen», sagt Egli.

Bei einem Umbau kann man mit dem Gebäude einer Naturgefahr nicht ausweichen. Also sollte man Objektschutzmassnahmen treffen, damit einwirkende Gefahren nur geringe Schäden verursachen können. Wer einen Neubau realisiert, sollte von Beginn weg an einem Ort bauen, wo einer Naturgefahr ausgewichen werden kann. Allfällige Restrisiken lassen sich ebenfalls durch Objektschutzmassnahmen reduzieren. Solche Massnahmen sind beispielsweise hagelresistente Fassaden-Materialien oder verstärkte Wände oder Gebäudeöffnungen gegen rutschende Hänge, Lawinen und Murgänge. Mit Mauern, Dämmen oder geprüften Hochwasserschutzfenstern lässt es sich gegen eindringendes Hochwasser ankämpfen. Drohen Steinschläge, gibt es Damm-, Mauer- oder Netzkonstruktionen in den verschiedensten Ausführungen. Und das sind nur einige Produktgruppen in einem breiten und wachsenden Markt.

Fazit

Das Thema Sicherheit ist sehr breit und längst nicht alle Aspekte wurden in diesem Artikel angesprochen. Ob ein Neubau oder ein Umbau realisiert wird, ein Gasthaus sollte in jedem Fall den Rat von fachkundigen Experten oder Beratern beiziehen. Je früher im Projekt, desto einfacher lassen sich clevere Massnahmen definieren, die leicht und günstig zu realisieren sind.

Veröffentlicht in der Fachzeitschrift „gastrofacts businessmagazin“ (Oktober 2017).

Bild: Anna Lena Ramm / pixelio